Habilitationsprojekt von Ass.- Prof. Dr. Benedikt Harzl
Secessionist Entities in international law: Between containment and accommodation
Das Habilitationsprojekt rückt den Fokus auf sezessionistische Entitäten im Südkaukasus und problematisiert die Frage, inwieweit selbige als eigenständige Akteure angesehen werden können. Hierbei wird argumentiert, dass der derzeitige Rechtsrahmen im Völkerrecht und in den Theorien der internationalen Beziehungen dazu neigt, die Frage der Agency dieser Einheiten zu verneinen, da der traditionelle Ansatz der Bewertung von Sezession entlang des Prismas von territorialer Integrität und Selbstbestimmungsrecht verwurzelt ist. Jedoch zeigt sich, dass dieses sehr traditionelle Prisma zur genauen Bestimmung der rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Existenz sezessionistischer Entitäten ergeben, sowohl unklar ungenau als auch inadäquat ist. Es ist einerseits ungenau, da es den normativen Inhalt beider Prinzipien im Kontext sezessionistischer Einheiten nicht genau zu destillieren vermag und nicht genau die Bedingungen festlegt, unter denen die Erreichung der Sezession toleriert werden kann und sollte. Daraus folgt logischerweise, dass die Anwendung dieses Prismas im Umgang mit diesen Entitäten sowie bei der Lösung des zugrunde liegenden Problems gleichermaßen unzureichend ist. In diesem Zusammenhang werden in diesem Buch die zugrunde liegenden Probleme unter Bezugnahme auf die drei Konflikte im Südkaukasus erörtert: Abchasien, Berg-Karabach und Südossetien.
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