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Handbuch der russischen Verfassung/ Übersetzung in die russische Sprache

Handbuch der russischen Verfassung/ Übersetzung in die russische Sprache

Unter der Herausgeberschaft von Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser ist im Oktober 2014 im Verlag Österreich das "Handbuch der russischen Verfassung" erschienen:

http://www.verlagoesterreich.at/handbuch-der-russischen-verfassung-wieser-978-3-7046-6713-7

Das Handbuch ist eine Gemeinschaftsleistung von 26 ausgewiesenen deutschsprachigen Spezialistinnen und Spezialisten des russischen Rechts und umfasst rund 1300 Seiten. Das Werk - es steht in der Tradition der großen Handbücher der Sowjetverfassung von Reinhart Maurach (1955) und Martin Fincke (1983) und knüpft an diese an - ist in der Sache ein Kommentar zur Verfassung der Russländischen Föderation von 1993, verfasst im Stil eines Verfassungskommentars. Für dieses Buch wurde Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser am 11. September 2015 in Wiesbaden der Deutsch-Russische Juristenpreis 2015 verliehen.

Im Zentrum des Werks steht eine Komplettauswertung der Judikatur des russischen Verfassungsgerichts. Die einschlägige Rechtsprechung wird hierbei nicht nur referiert, sondern aus einer "Außensicht" kritisch-dogmatisch hinterfragt. Neben der Judikatur wird auch die gesamte relevante Literatur, sowohl das russische als auch das in deutscher oder englischer Sprache erschienene Schrifttum, verwertet und eingearbeitet. Die Kontroversen um die wesentlichsten Auslegungsfragen werden nachgezeichnet, für im Schrifttum noch nicht bearbeitete Fragen von grundlegender Bedeutung werden eigenständige Lösungsansätze präsentiert. Insofern wird also ein umfassender, enzyklopädischer Ansatz verfolgt.

Das Handbuch ist derart in mehrfacher Richtung einzigartig und innovativ. Anders als im deutschsprachigen Raum, wo Gesetzeskommentare im Allgemeinen und Verfassungskommentare im Speziellen als Literaturgattung eine alte Tradition aufweisen, haben sich Verfassungskommentare in Russland erst in den 80er Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts eingebürgert. Mittlerweile sind auch dort mehrere Kommentare zur Verfassung 1993 erschienen, die allerdings - bei allem Respekt - modernen westlichen Standards nicht entsprechen.

Selbst jüngste russische Verfassungskommentare nehmen die mittlerweile quantitativ weit entwickelte Judikatur des russischen Verfassungsgerichts kaum zur Kenntnis. Soweit überhaupt Entscheidungen des Verfassungsgerichts wiedergegeben werden, geschieht dies rein narrativ und eher zufällig, jedenfalls nicht in geordneter Weise. Eine Systematisierung der Judikatur erfolgt nirgendwo und auch wissenschaftliche Kritik an den Entscheidungen wird nicht geübt. In diesen Punkten betritt das Handbuch der russischen Verfassung vollkommenes wissenschaftliches Neuland.

Analoges gilt auch für die Verwertung des wissenschaftlichen Schrifttums. Russische Verfassungskommentare nehmen wissenschaftliche Literatur praktisch nicht zur Kenntnis. Dies zeigt sich schon bei einem ersten Blick daran, dass es keine Literaturverzeichnisse bei den einzelnen Bestimmungen gibt. Im Text einer Kommentierung wird auf von anderen Autorinnen und Autoren entwickelte Positionen zu einer bestimmten Auslegungsfrage so gut wie nie eingegangen. Im Gegensatz dazu soll das Handbuch eine Inventarisierung und kritische Kommentierung möglichst der gesamten wesentlichen wissenschaftlichen Literatur zu jeder Einzelbestimmung der Verfassung bieten.

Das Werk soll somit nicht nur den Wissensstand zur russischen Verfassung im deutschsprachigen Raum inventarisieren, sondern Impulse für eine Weiterentwicklung der russischen Verfassungsrechtsdogmatik liefern. Es ist zu hoffen, dass kraft der Ergebnisse dieses Handbuches ein intensiver wissenschaftlicher Austausch mit den russischen Kolleginnen und Kollegen in Gang kommt.

Damit das vorhin beschriebene Potential aber auch die reale Chance bekommt, zu dieser Wirkung zu gelangen, musste das Handbuch freilich ins Russische übersetzt und in einem russischen Verlag veröffentlicht werden. Dies war der große Wunsch des Herausgebers und der Autoren; denn erst dann wäre dem Handbuch eine besondere, in der Breite und in zeitlicher Hinsicht kaum zu überschätzende Wirkungsmöglichkeit eröffnet. Nur dadurch, dass das Werk auf Russisch in Russland im Buchhandel erscheint, wird sichergestellt, dass das Buch breit gestreut wird und auch in die Hände der russischen Fachkolleginnen und -kollegen, aber auch von Doktoranden und Studierenden sowie von politisch aktiven, verfassungsrechtlich interessierten, weil zB in Menschenrechtsorganisationen oder sonstigen NGOs arbeitenden Nichtjuristen gelangt.

Eine Übersetzung des Handbuchs ins Russische ermöglicht einen Know-how-Transfer nach Russland hinsichtlich der Art und Weise, welches Profil, welchen Charakter und welches fachliche Niveau ein wissenschaftlicher Kommentar zu einem Schlüsselgesetz, in diesem Falle zur Verfassung (politischen Grundordnung eines Staates), hat, wenn er nach den im deutschsprachigen Raum geltenden fachlichen Standards verfasst wird. Es ist die Funktion eines Spiegels, in den hineinschauend russische Juristen die Möglichkeit eines permanenten Vergleichs mit ihren eigenen Erzeugnissen in dem betreffenden Genre haben und kraft dieses Vergleiches einen Qualitätsmaßstab in die Hand bekommen, der es ihnen, wenn sie denn wollen, ermöglicht, die eigene eingefahrene Kommentierungspraxis auch kritisch einzuschätzen und im weiteren auch Korrekturen daran vorzunehmen. Kurz: Die russische Ausgabe des Handbuchs soll - im positiven Sinne - alle jene Funktionen erfüllen, die ein gutes Vorbild schlechthin hat und haben soll.

Das Handbuch wurde in den Jahren 2016-2018 in aufwändiger Arbeit in die russische Sprache übersetzt. Im Dezember 2018 ist die russische Version des Handbuchs im Infotropic-Verlag in Moskau erschienen: http://infotropic.ru/kommentarij-k-konstitutsii-rossijskoj-federatsii/. Das Projekt wurde von drei renommierten deutschen Stiftungen gefördert, namentlich von der Konrad Adenauer-Stiftung, der Volkswagen-Stiftung und der IRZ-Stiftung. Das beschriebene Projekt war das Leitprojekt von ZOR (Zentrum für osteuropäisches Recht) für die Jahre 2016-2018. Projektleiter war Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser.

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