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Über uns


О центре 

Про нас

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz hat zum 1. September 2010 das Zentrum "Russian East European & Eurasian Studies" / REEES als Forschungsplattform ins Leben gerufen. Seit dem 23.11.2011 wird es als fakultäres Zentrum im Sinne des § 15 des Organisationsplans der Universität Graz geführt.

Gemäß Beschluss des Rektorats vom 19.03.2020 wurde das „Russian East European & Eurasian Studies Centre” in Zentrum für osteuropäisches Recht (ZOR) umbenannt. Die Bezeichnungen auf Englisch bzw. Russisch lauten dementsprechend Centre for East European Law and Eurasian Studies (CEELES) und Центр восточно-европейского права (ЦВП).

Hierbei handelt es sich um eine institutsübergreifende Einrichtung, deren Ziel die Optimierung und Koordinierung vorhandener Forschungspotenziale und Fachkompetenzen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz ist. Angeknüpft wird insbesondere an die Forschungsaktivitäten des Arbeitsbereiches für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung (Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser) und des Arbeitsbereiches für Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz von Univ.-Prof. Dr. Joseph Marko, beide am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft. Verbindungen bestehen ferner zu entsprechenden Forschungsschwerpunkten am Institut für Europarecht (ao.Univ.-Prof. Dr. Hubert Isak). ZOR greift darüber hinaus auch die strategische Ausrichtung der Universität Graz auf Südosteuropa auf. Diese hat im Bereich der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter anderem zur Einrichtung einer auf Südosteuropa spezialisierten Professur im Bereich des Wirtschafts- und Unternehmensrechts (Univ.-Prof. Dr. Tomislav Borić) sowie des fakultären Zentrums für Südosteuropastudien (Univ.-Prof. Dr. Florian Bieber) geführt.

Seit 1.9.2015 steht das Zentrum unter neuer Leitung. Damit hat sich auch die inhaltliche Ausrichtung erweitert. Das Zentrum verfolgt nunmehr eine Zweiflügelstrategie. Es versteht sich zum einen als Zentrum für osteuropäisches Recht in der Tradition der deutschen Ostrechtsinstitute. "Osteuropa" wird hierbei in einem sehr weiten Sinn verstanden: Es umfasst die osteuropäischen Länder im engeren Sinn (Russland, Ukraine, Weißrussland), die mittelosteuropäischen Staaten (Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, baltische Staaten) sowie die südosteuropäischen Länder (von Slowenien "südwärts"); inbegriffen sind auch die Staaten des Südkaukasus sowie Zentralasiens.

Methodische Grundrichtung ist hierbei die rechtsdogmatische Analyse in rechtsvergleichender Perspektive. Dass diese nicht auf den nackten Normenbestand reduziert, sondern unter Beleuchtung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Hintergründe betrieben wird, versteht sich von selbst. Grundsätzlich werden alle traditionellen Rechtsgebiete in den Blickpunkt genommen; der Fokus liegt jedoch auf verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. In geographischer Hinsicht liegt Russland im Mittelpunkt des Forschungsinteresses; ein weiterer Schwerpunkt soll zur Ukraine aufgebaut werden.

Der zweite Schwerpunkt der Tätigkeit des Zentrums liegt im Bereich der regionalen, komparativen sowie kontextuellen Perspektive des Rechts, der somit auch die rechtlichen Dilemmata der Sezessionskonflikte, Rechtsharmonisierungsprozesse in der osteuropäischen Nachbarschaft sowie rechtliche Vereinbarkeitsfragen zwischen europäischer und eurasischer Integration problematisiert. In diesen Bereich fallen ebenfalls die notorischen Fragen der Rechtsstaatlichkeit sowie der Selbstbestimmungskonflikte im Kaukasus und Zentralasien. Methodisch wird dabei Augenmerk auf völker-, europa- und staatsrechtliche Prismen gelegt, die auch den Aspekt der Rechtsvergleichung umfassen. Dabei wird das Recht als dreidimensionales Phänomen wahrgenommen, das einerseits als rechtliche Disziplin, jedoch andererseits auch vor dem Hintergrund des sozialen und politischen Kontexts sowie als kulturelle Realität zu verstehen ist. Positives Recht bleibt - gerade im Fokusraum des Zentrums - ohne den Hintergrund des sozialen und politischen Kontexts unverständlich. Zudem ist die Erfassung von Divergenzen zwischen nationalstaatlichem positiven Recht und kultureller normativer Realität in Mittel- und Osteuropa für die völker- und europarechtliche Analyse conditio sine qua non. In diesem zweiten Standbein wird auch ein großer Wert auf Internationalisierung und auf Akquirierung von und Beteiligung an internationalen Forschungs- und Förderungsprogrammen gelegt. Damit einhergehend soll auch der wissenschaftliche Output in englischer Sprache im Fokus bleiben, um Forschungsergebnisse jenseits des deutschsprachigen Raums zugänglich machen zu können und an die Forschungscommunity in den USA aber auch in der osteuropäischen Region den Anschluss zu halten.

 

 

Kontakt

Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd WIESER Telefon:+43 (0)316 380 - 3381
Mobil:+43 (0)316 380 - 6821 (Sekretariat)

Web:http://zor.uni-graz.at

Sprechstunde: Freitag 11:30 - 12:30
im Büro von Univ.- Prof. DDr. Bernd Wieser im Bauteil C3

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Sekretariat Mag. Elena Scharbanov Telefon:+43 (0)316 380 - 6821

Web:http://zor.uni-graz.at

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Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Mi und Do 08:30 - 11:30 Uhr
ZOR Büro (K3)

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