Die Fragen, die uns bewegen...
ZOR versteht sich als Zentrum für osteuropäisches Recht in der Tradition der deutschen Ostrechtsinstitute. "Osteuropa" wird hierbei in einem sehr weiten Sinn verstanden: Es umfasst die osteuropäischen Länder im engeren Sinn (Russland, Ukraine, Weißrussland), die mittelosteuropäischen Staaten (Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, baltische Staaten) sowie die südosteuropäischen Länder (von Slowenien "südwärts"); inbegriffen sind auch die Staaten des Südkaukasus sowie Zentralasiens.
Leitprojekt des Zentrums
Das Zentrum hat seit 2015 immer mindestens ein Leitprojekt am Laufen. Leitprojekt des Zentrums für die Jahre 2015-2018 war die Übersetzung des von Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser herausgegebenen "Handbuchs der russischen Verfassung" (http://www.verlagoesterreich.at/handbuch-der-russischen-verfassung-wieser-978-3-7046-6713-7) in die russische Sprache. Das Werk ist Ende 2018 im Infotropic-Verlag in Moskau erschienen: http://infotropic.ru/kommentarij-k-konstitutsii-rossijskoj-federatsii/. Anschließend wurden von 2020-2022 im „Handbuch der russischen Verfassung“ jene Bestimmungen der russischen Verfassung, die durch die Verfassungsnovelle 2020 geändert wurden, neu bearbeitet. Dieses Werk ist 2022 in Form eines Ergänzungsbandes zum Handbuch aus 2014 erschienen https://shop.lexisnexis.at/handbuch-der-russischen-verfassung-ergaenzungsband-zur-novelle-2020-9783704688866.html
Erstes Großwerk zur Ukraine war die von Prof. Wieser gemeinsam mit den Ushgoroder Professoren Yaroslav Lazur und Oleksandr Bilash herausgegebene, in den Jahren 2018-2020 erarbeitete „Einführung in das ukrainische Recht“ (https://www.beck-shop.de/wieser-lazur-bilash-einfuehrung-ukrainische-recht/product/31832767 ). Es folgte 2022 und 2023 von den gleichen Herausgebern, verstärkt durch Tetyana Karabin, ein Lehrbuch „Besonderes Verwaltungsrecht der Ukraine“, sowohl auf Deutsch (https://www.verlagoesterreich.at/besonderes-verwaltungsrecht-der-ukraine/99.105005-9783704691316 ) als auch auf Ukrainisch (https://oldiplus.ua/osoblive-administrativne-pravo/ ). Gegenwärtig wird ein „Allgemeines Verwaltungsrecht der Ukraine“ erarbeitet.
Methodische Grundrichtung
Methodische Grundrichtung ist die rechtsdogmatische Analyse in rechtsvergleichender Perspektive. Dass diese nicht auf den nackten Normenbestand reduziert, sondern unter Beleuchtung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Hintergründe betrieben wird, versteht sich von selbst. Grundsätzlich werden alle traditionellen Rechtsgebiete in den Blick genommen; der Fokus liegt jedoch auf verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. In geographischer Hinsicht liegt Russland im Mittelpunkt des Forschungsinteresses; ein weiterer Schwerpunkt soll zur Ukraine aufgebaut werden.
Grundsätzlich ist das Zentrum für alle Formen wissenschaftlicher Arbeit offen. Betrieben wird also Einzelforschung in Form der Ausarbeitung von Aufsätzen und Monographien auf dem Gebiet der Rechtsordnungen der osteuropäischen Länder; es sollen Sammelbände herausgegeben werden und es werden einschlägige Diplomarbeiten und Dissertationen betreut. Das Zentrum veranstaltet Vorträge und Konferenzen und lädt Gastwissenschaftler und Studierende herzlich für kurz- oder längerfristige Aufenthalte ein. Selbstredend pflegen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums ihre umfangreichen Kontakte zu einschlägigen Institutionen der osteuropäischen Länder und bündeln Forschungsinitiativen der Mitglieder der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Zentrum bemüht sich um die Akquirierung von Drittmittelprojekten und steht für rechtsberatende Tätigkeit zur Verfügung.
ZOR als Herausgeber
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz