Unsere Projekte
Besonderes Verwaltungsrecht der Ukraine
Das Projekt „Besonderes Verwaltungsrecht der Ukraine“ ist ein Lehrbuchprojekt gemeinsam mit Professoren der Universität Uschgorod. Auf ca 220 Seiten wird in deutscher Sprache ein Einblick in die wichtigsten Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts der Ukraine gegeben. Da es bislang ein System des Besonderen Verwaltungsrechts in der Ukraine noch nicht gibt, wurde ein solches komplett neu nach deutsch-österreichischen Standards entwickelt. Das Buch istin deutscher Sprache im Verlag Österreich sowie im Berliner Wissenschaftsverlag erschienen. Das Werk erschien zudem in einer erweiterten Form auch auf Ukrainisch in einem ukrainischen Verlag und wird in die studentische Ausbildung an der Universität Uschgorod integriert werden. Projektleiter war Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser.
Handbuch der russischen Verfassung / Ergänzungsband
Unter der Herausgeberschaft von Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser ist im Oktober 2014 im Verlag Österreich das "Handbuch der russischen Verfassung" erschienen:
http://www.verlagoesterreich.at/handbuch-der-russischen-verfassung-wieser-978-3-7046-6713-7
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Das Handbuch ist eine Gemeinschaftsleistung von 26 ausgewiesenen deutschsprachigen Spezialistinnen und Spezialisten des russischen Rechts und umfasst rund 1300 Seiten. Das Werk - es steht in der Tradition der großen Handbücher der Sowjetverfassung von Reinhart Maurach (1955) und Martin Fincke (1983) und knüpft an diese an - ist in der Sache ein Kommentar zur Verfassung der Russländischen Föderation von 1993, verfasst im Stil eines Verfassungskommentars. Für dieses Buch wurde Univ.-Prof. DDr. Bernd Wieser am 11. September 2015 in Wiesbaden der Deutsch-Russische Juristenpreis 2015 verliehen.
Im Zentrum des Werks steht eine Komplettauswertung der Judikatur des russischen Verfassungsgerichts. Die einschlägige Rechtsprechung wird hierbei nicht nur referiert, sondern aus einer "Außensicht" kritisch-dogmatisch hinterfragt. Neben der Judikatur wird auch die gesamte relevante Literatur, sowohl das russische als auch das in deutscher oder englischer Sprache erschienene Schrifttum, verwertet und eingearbeitet. Die Kontroversen um die wesentlichsten Auslegungsfragen werden nachgezeichnet, für im Schrifttum noch nicht bearbeitete Fragen von grundlegender Bedeutung werden eigenständige Lösungsansätze präsentiert. Insofern wird also ein umfassender, enzyklopädischer Ansatz verfolgt.
Das Handbuch ist derart in mehrfacher Richtung einzigartig und innovativ. Anders als im deutschsprachigen Raum, wo Gesetzeskommentare im Allgemeinen und Verfassungskommentare im Speziellen als Literaturgattung eine alte Tradition aufweisen, haben sich Verfassungskommentare in Russland erst in den 80er Jahren des abgelaufenen Jahrhunderts eingebürgert. Mittlerweile sind auch dort mehrere Kommentare zur Verfassung 1993 erschienen, die allerdings - bei allem Respekt - modernen westlichen Standards nicht entsprechen.
Selbst jüngste russische Verfassungskommentare nehmen die mittlerweile quantitativ weit entwickelte Judikatur des russischen Verfassungsgerichts kaum zur Kenntnis. Soweit überhaupt Entscheidungen des Verfassungsgerichts wiedergegeben werden, geschieht dies rein narrativ und eher zufällig, jedenfalls nicht in geordneter Weise. Eine Systematisierung der Judikatur erfolgt nirgendwo und auch wissenschaftliche Kritik an den Entscheidungen wird nicht geübt. In diesen Punkten betritt das Handbuch der russischen Verfassung vollkommenes wissenschaftliches Neuland.
Analoges gilt auch für die Verwertung des wissenschaftlichen Schrifttums. Russische Verfassungskommentare nehmen wissenschaftliche Literatur praktisch nicht zur Kenntnis. Dies zeigt sich schon bei einem ersten Blick daran, dass es keine Literaturverzeichnisse bei den einzelnen Bestimmungen gibt. Im Text einer Kommentierung wird auf von anderen Autorinnen und Autoren entwickelte Positionen zu einer bestimmten Auslegungsfrage so gut wie nie eingegangen. Im Gegensatz dazu soll das Handbuch eine Inventarisierung und kritische Kommentierung möglichst der gesamten wesentlichen wissenschaftlichen Literatur zu jeder Einzelbestimmung der Verfassung bieten.
Das Werk soll somit nicht nur den Wissensstand zur russischen Verfassung im deutschsprachigen Raum inventarisieren, sondern Impulse für eine Weiterentwicklung der russischen Verfassungsrechtsdogmatik liefern. Es ist zu hoffen, dass kraft der Ergebnisse dieses Handbuches ein intensiver wissenschaftlicher Austausch mit den russischen Kolleginnen und Kollegen in Gang kommt.
Mitte 2020 erfolgte in Russland unter politisch und rechtlich äußerst merkwürdigen Begleitumständen eine umfangreiche Verfassungsreform. 41 Verfassungsartikel wurden geändert, fünf wurden neu eingefügt. Dies erforderte eine Neubearbeitung dieser Kommentierungen, welche nach den oben beschriebenen Standards in einem Ergänzungsband zum Handbuch erfolgte. Der Ergänzungsband erschien wiederum im Verlag Österreich, diesmal aber in Kooperation mit dem Berliner Wissenschaftsverlag (https://www.weltbild.at/artikel/buch/handbuch-der-russischen-verfassung_38743044-1 ). Projektleiter war Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser.
Habilitationsprojekt von Ass.- Prof. Dr. Benedikt Harzl
Das Habilitationsprojekt rückt den Fokus auf sezessionistische Entitäten im Südkaukasus und problematisiert die Frage, inwieweit selbige als eigenständige Akteure angesehen werden können.
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Hierbei wird argumentiert, dass der derzeitige Rechtsrahmen im Völkerrecht und in den Theorien der internationalen Beziehungen dazu neigt, die Frage der Agency dieser Einheiten zu verneinen, da der traditionelle Ansatz der Bewertung von Sezession entlang des Prismas von territorialer Integrität und Selbstbestimmungsrecht verwurzelt ist. Jedoch zeigt sich, dass dieses sehr traditionelle Prisma zur genauen Bestimmung der rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Existenz sezessionistischer Entitäten ergeben, sowohl unklar ungenau als auch inadäquat ist. Es ist einerseits ungenau, da es den normativen Inhalt beider Prinzipien im Kontext sezessionistischer Einheiten nicht genau zu destillieren vermag und nicht genau die Bedingungen festlegt, unter denen die Erreichung der Sezession toleriert werden kann und sollte. Daraus folgt logischerweise, dass die Anwendung dieses Prismas im Umgang mit diesen Entitäten sowie bei der Lösung des zugrunde liegenden Problems gleichermaßen unzureichend ist. In diesem Zusammenhang werden in diesem Buch die zugrunde liegenden Probleme unter Bezugnahme auf die drei Konflikte im Südkaukasus erörtert: Abchasien, Berg-Karabach und Südossetien.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz