Das Zentrum versteht sich als Zentrum für osteuropäisches Recht in der Tradition der deutschen Ostrechtsinstitute. "Osteuropa" wird hierbei in einem sehr weiten Sinn verstanden: Es umfasst die osteuropäischen Länder im engeren Sinn (Russland, Ukraine, Weißrussland), die mittelosteuropäischen Staaten (Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, baltische Staaten) sowie die südosteuropäischen Länder (von Slowenien "südwärts"); inbegriffen sind auch die Staaten des Südkaukasus sowie Zentralasiens. Grundsätzlich wird die gesamte Rechtsordnung dieser Staaten in den Blick genommen; schwerpunktmäßig werden die Bereiche Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht abgedeckt. Geographisch liegt der Fokus auf Russland und der Ukraine.