Die Arbeitssprache der Tagung war Deutsch. Unter intensiver Assistenz von Fr. Ratkai, Office Managerin des ZOR, wurde die Tagung vom Organisationskomitee organisiert, dem Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser, Leiter des ZOR, sowie Assoz.-Prof. Dr.iur. Benedikt Harzl, M.A., Stv. Leiter des ZOR, angehörten. Generell wurde auch die Moderation der Veranstaltung von der Leitung des ZORs durchgeführt.
Mit den Grußworten von Univ.-Prof. Dr. Gabriele Schmölzer, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, und Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser eröffnete die Tagung offiziell. Für einen wissenschaftlichen Einführungsvortrag zum Thema „Nach der nationalstaatlichen Umwälzung in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa: Ostrechtswissenschaft im 21. Jahrhundert“ konnte Prof. Dr. Otto Luchterhandt (von 1991 bis 2008 Professor für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Universität Hamburg) – der Doyen des Ostrechts – gewonnen werden. Er erzählte, wie seine eigene Reise in der Studienzeit in die Welt der osteuropäischen Rechtswissenschaft begann und gab einen Überblick darüber, wie sich die Ostrechtswissenschaftseit 1966 bis heute entwickelt hat.
Nach dem Einführungsvortrag begann das erste Panel mit dem Schwerpunkt „Grundlagen und Verfassungsrecht“, unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser, im Rahmen dessen insgesamt vier wissenschaftliche Referate aus dem Gebiet der Ostrechtsforschung präsentiert und nachträglich in der Diskussion weiter erörtert wurden. Zu den eingeladenen Referenten aus dem Ausland gehörten: Dr. Yury Safoklov (Hagen), Dr. Christian Schaich (Berlin), Dr. Yuliia Tsurkalenko (Regensburg). Zur Problematisierung der Kompetenzüberschneidungen zwischen dem parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragten und dem Kinderrechtsbeauftragten in der Ukraine referierte in diesem Panel ferner Fr. Inga Zelena-Bauer, LL.M., MA, PraeDoc-Universitätsassistentin am ZOR.
Folglich In der Folge fand das zweite Panel mit dem Schwerpunkt „Verwaltungsrecht, Europarecht, Völkerrecht“ unter dem Vorsitz von Assoz.-Prof. Dr.iur. Benedikt Harzl, M.A., statt. Im Rahmen dieses Panels haben insgesamt drei Referenten vorgetragen, wobei zwei davon (Dimitri Olejnik, Wismar und Dr. Gleb Bogush, Köln) auf Einladung nach Graz aus dem Ausland gekommen sind. Darüber hinaus, aus der Perspektive des EU-Rechts, mit dem Fokus auf die Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 EUV, befasste sich in ihrem wissenschaftlichen Vortrag Frau Dr. Aiste Mickonyte-Harzl, BA., LL.M., Senior Scientist am ZOR, mit den sicherheitsverbundenen Fragen, die für die osteuropäischen baltischen Staaten seit dem Ukrainekrieg von hoher Relevanz sind.
Am 2. Oktober fand die 2. Hälfte der Tagung statt, die zwei weitere Panels umfasste und den Schwerpunkten „Zivil- und Zivilverfahrensrecht“ sowie „Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht – Fortsetzung“ gewidmet wurde. Als Vorsitzender des 1. Panels fungierte Prof. Dr. Rainer Wedde (Wiesbaden). Zu den Referenten des 1. Panels, die rechtliche Fragen zu Aserbaidschan und Usbekistan, Russland und Georgien behandelten, gehörten: Prof. Dr. Azar Aliyev (Halle), Dr. Andrey Shirvindt (Linz), Assoz.-Prof. Dr. Sergi Jorbenadze (Tbilisi) sowie Prof. Dr. Branovitskij (Halle-Wittenberg). Als Vorsitzender des 2. Panels fungierte Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper (Regensburg / Budapest). Im 2. Panel referierte Dr. Jörg Pudelka (Eschborn) zu Fragen hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens- und -prozessrechts in Usbekistan.
Zum Abschluss der Tagung wurde eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die Zukunft der Ostrechtswissenschaft“ durchgeführt, um die Ergebnisse der Tagung zusammenzufassen und die aktuellen relevanten Fragen zu erörtern. An der Podiumsdiskussion, unter Moderation von Assoz.-Prof. Dr.iur. Benedikt Harzl, M.A., waren folgende Teilnehmer als Referenten beteiligt: Dr. Rainer Birke (Düsseldorf), Antje Himmelreich (Regensburg), Dr. Jörg Pudelka (Eschborn); jeder Interessierte konnte den Experten seine Fragen stellen.
Nicht nur die geografische Vielfalt der eingeladenen Referenten und anderer Konferenzteilnehmer, sondern auch die thematische Breite und Vielfalt der im Rahmen der Tagung behandelten Themen waren beeindruckend. Schließlich hatten die Teilnehmer die hervorragende Gelegenheit, nicht nur fachliche Erfahrungen und Meinungen zu aktuellen rechtlichen Themen auszutauschen, sondern sich auch bei gemeinsamen Mittag- und Abendessen sowie tagsüber während der Kaffeepausen zu unterhalten, was zum Aufbau eines eigenen Netzwerks beitrug.